Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
14. Dezember 1976
§ 4
§ 4 – Mitteilungsverordnung
§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554) in der Fassung des Artikels 25 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) ist erstmals auf im Kalenderjahr 2002 geleistete Zahlungen anzuwenden.
Kurz erklärt
- Der § 7 Abs. 2 Satz 1 der Mitteilungsverordnung regelt bestimmte Zahlungen.
- Diese Regelung stammt vom 7. September 1993.
- Sie wurde durch das Gesetz vom 19. Dezember 2000 geändert.
- Die Änderungen gelten erstmals für Zahlungen, die im Jahr 2002 geleistet wurden.
- Die Vorschrift betrifft die Mitteilungspflichten in Bezug auf diese Zahlungen.